Im Sommer 2024 entfällt das sogenannte Nebekostenprivileg. Das hat für Kabelkunden weitreichende Änderungen zur Folge. Welche das genau sind und welche Alternativen es zum klassischen Kabel-Fernsehen gibt, erklären wir in diesem Artikel.
Ab dem 01.07.2024 keine Kabelgebühren in Nebenkosten
Am 1. Juli 2024 entfällt das sogenannte Nebenkostenprivileg. Mit diesem können Vermieter die Kosten für die Kabelgebühren über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen – unabhängig davon, ob der Mieter den Kabelanschluss überhaupt nutzt. Meist schlossen die Vermieter und Wohngesellschaften dazu Sammelverträge mit den Kabelanbietern ab. Zum Beispiel mit Vodafone (und ehemals Unitymedia) oder Pyur.
Im Rahmen der Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) hat der Gesetzgeber am 1. Dezember 2021 entschieden, dass das Nebenkostenprivileg ab Mitte 2024 nicht mehr angewendet werden darf. Vermieter dürfen also keine Kabelkosten mehr auf die Mieter umlegen. Stattdessen können (und müssen) Mieter ab 1. Juli 2024 selbst entscheiden, ob, wie und über welchen Anbieter sie fernsehen möchten. Das soll zum einen die Wahlfreiheit stärken und Mieter weniger in vorgefertigte Tarife und Angebote drängen, aber auch den Verbraucherschutz erhöhen. Denn nicht selten zahlen Mieter derzeit doppelt: Einmal den Kabelanschluss über die Nebenkosten, zum anderen einen selbst gewählten Anbieter wie waipu.tv oder Zattoo.
Das Nebenkostenprivileg im Überblick
Obwohl die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs bereits Ende 2021 beschlossen wurde, tritt diese erst im Juli 2024 in Kraft. Bis dahin gilt eine Übergangszeit, damit Vermieter und Kabelnetzbetreiber die noch laufenden Verträge ordnungsgemäß beenden können. Am 1. Juli 2024 ist aber endgültig Schluss. Zu diesem Stichtag müssen Vermieter und Kabelanbieter alles geklärt und die Sammelverträge aufgelöst haben. Je nachdem, wann die Verträge tatsächlich auslaufen, dürfen und können die Vermieter natürlich auch bereits vorher auf das Nebenkostenprivileg verzichten. In diesem Fall werden die Mieter in der Regel per Brief informiert und darüber aufgeklärt, dass sie ab Zeitpunkt X eine Entscheidung über ihren TV-Empfang treffen müssen.
Da die Zeiten und Fristen etwas unübersichtlich sind, haben wir diese noch einmal in einer Übersicht zusammengefasst:
Abschaffung und Übergangsfristen des Nebenkostenprivileg
- 1. Dezember 2021 – Inkrafttreten des TKMoG – Nebenkostenprivileg entfällt
- 1. Dezember 2021 bis 30. Juni 2024 – Übergangsphase für die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs – Vermieter können, müssen aber noch nicht auf das Nebenkostenprivileg verzichten
- 1. Juli 2024 – Finale Abschaffung des Nebenkostenprivilegs – Kabelgebühren dürfen nicht mehr über die Nebenkosten an Mieter weitergegeben werden – Mieter können TV-Empfang und Internetanschluss frei wählen
Folgen für den Kabelanschluss beim Nebenkostenprivileg
Doch welche Folgen hat die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ganz konkret für Mieter? Ab dem 1. Juli 2024 darf der Vermieter keine Kabelgebühren mehr über die Nebenkosten abrechnen. Das heißt, dass die Nebenkosten etwas sinken. Gleichzeitig können Mieter dann selbst entscheiden, welchen TV-Anbieter sie nutzen und wie sie die Inhalte empfangen möchten. Egal, ob Streaming über das Internet via MagentaTV, waipu.tv, Zattoo und Co., Satellit oder Kabel – Nutzer haben dann die Wahlfreiheit, können buchen was sie möchten und müssen nur ihre Empfangsart und den Tarif nach Wahl bezahlen.
Einen Nachteil hat die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs aber dennoch: Denn das einfache und unkomplizierte „Fernsehen aus der Dose“, ohne das dafür ein separater Vertrag gebucht werden muss, entfällt. Wer Fernsehen will, muss sich aktiv für ein Angebot und einen Übertragungsweg entscheiden. Das kann auch weiterhin der Kabelanschluss sein, den der Vermieter bisher über die Nebenkosten abgerechnet hat – dann jedoch auf Wunsch des Kunden und nicht als Zwangsgebühr über die Nebenkosten. Hierfür können Kunden einfach in Kontakt mit dem bisherigen Anbieter treten.
Alternativen für Fernsehen ohne Kabelanschluss
Um Kunden, die nun vor der Wahl stehen, einen Überblick über mögliche Anbieter und Dienste zu verschaffen, haben wir die wichtigsten TV-Anbieter über verschiedene Übertragungswege zusammengefasst:
TV Angebote via Streaming/IPTV
Bein TV-Empfang via Streaming nutzen Kunden das Internet, um Sender und Inhalte zu sehen. Das ist nicht nur mobil auf Smartphone und Tablet möglich, sondern über Apps, Streamingsticks und Co. auch auf dem Fernseher. In der Regel ist dafür auch kein Internet- oder anderer Tarif der jeweiligen Anbeter notwendig. Das sind die aktuellen Angebote:
Anbieter
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zum Angebot
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TV Angebote via Kabel, Satellit & IPTV
Während einige Anbieter den Kabelanschluss mit einem Basis-TV-Programm ohne gleichzeitige Buchung eines Internetvertrags anbieten, sind manche TV-Angebote per Kabel nur zusammen mit einem Internettarif verfügbar. Das sind die aktuellen Angebote:
Anbieter
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Preis (danach)
zum Angebot
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FAQ zum Nebenkostenprivileg
Beim Nebenkostenprivileg handelt es sich um das Recht von Vermietern und Wohnungsgenossenschaft, die Kosten für einen Kabelanschluss auf die Nebenkosten der Mieter umzulegen. Dieses Recht Ende am 1. Juli 2024.
mehr erfahrenRechtlich endete das Nebenkostenprivileg bereits Ende 2021. Es gilt jedoch eine Übergangsphase, die bis zum 30. Juni 2024 läuft. Ab dm 1. Juli 2024 dürfen Vermieter nicht mehr die Kabelgebühren auf die Nebenkosten umlegen. Endgültig endet das Nebenkostenprivileg also zum 1. Juli 2024.
mehr erfahrenAb dem 1. Juli 2023 entfällt das Nebenkostenprivileg. Die Kabelgebühren dürfen dann nicht mehr auf die Miete umgelegt werden. Alle Gebühren für den TV-Empfang - egal ob via Kabel, Satellit oder Streaming - zahlt dann der Mieter. Und zwar nur für das, was er möchte und für den Tarif, den er sich aussucht.
mehr erfahrenBis zum 30. Juni 2024 dürfen sie das. Ab dem 1. Juli 2024 entfällt dieses Recht jedoch und Vermieter dürfen die Kosten für einen Kabelanschluss nicht mehr auf die Mieter umlegen. Die Mieter wiederum können dann selbst entscheiden, ob, wie und über welchen Anbieter sie TV empfangen.
mehr erfahrenNutzt ein Vermieter das Nebekostenprivileg, zahlen die Mieter für einen ungenutzten Kabelanschluss dennoch Gebühren. Auch dann, wenn sie TV über einen anderen Anbieter nutzen oder gar kein TV schauen. Ab dem 1. Juli 2024 ist diese pauschale Abrechnung über die Nebenkosten nicht mehr erlaubt. Dann zahlen Mieter nur noch für den TV-Empfang, den sie sich selbst aussuchen. Das kann der Kabelanschluss in der Wohnung sein, muss es aber nicht.
mehr erfahrenJa, auch nach Ende des Nebenkostenprivilegs können Mieter weiterhin einen in der Wohnung vorhandenen Kabelanschluss nutzen und über diesen wahlweise Fernsehen und/oder Internet beziehen. Der Kabelanschluss verliert nicht seine Funktion, lediglich die pauschale Umlagerung der Kabelkosten auf die Nebenkosten des Mieters ist dann nicht mehr möglich.
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