Pyur Preiserhöhung: Höhere Preise für Bestandskunden ab 1. April 2019

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Für einige Pyur Bestandskunden stehen in Kürze bevor. Das Unternehmen verschickt aktuell Brief, in denen die Tele Columbus Preiserhöhung angekündigt werden. Eine Erhöhung findet ab dem 1. April bzw. 1. Mai 2019 statt.

Pyur erhöht Preise für Bestandskunden

Kunden von Kabelanbietern haben in der Vergangenheit immer wieder mit Preiserhöhungen zu kämpfen. Zuletzt hatte der Kabelnetzbetreiber Unitymedia Anfang Januar eine Preiserhöhung an Bestandskunden verschickt. Diesmal trifft die Preiserhöhung Kunden von Pyur bzw. ehemalige Kunden von Tele Columbus und primacom. Zuletzt hatte das Unternehmen mit zu hohen Beiträgen Zwangstarifwechsel den Zorn von Kunden auf sich gezogen.

Wie das Magazin teltarif.de berichtet, wurden Kunden Preiserhöhungen im laufenden Vertrag angekündigt. Als Grund für die Preiserhöhung nennt Pyur branchenübliche Argumente wie z.B. „Ausbau der Netze“, „moderne und zukunfts­si­chere Glas­fa­ser­tech­no­logie“, oder „deut­liche Stei­ge­rung unserer Lohn- und Ener­gie­kosten“.

Pyur Preiserhöhungen unter 5 Prozent

Dem Bericht zufolge werden die Preise für verschiedene Pyur Kabel-Tarife erhöht und liegen jeweils unter 5 Prozent. So soll eine Kunde im Tarif  „Surf & Phone 60 TV“ ab 1. April 36,74 € statt 35 € zahlen (+ 4,97 Prozent). Bei einem anderen Kunden wird der Preis für den Pyur Internet-Tarif von 24,99 € auf 26,23 € erhöht (+ 4,96 Prozent). Das Schreiben eines weiteren Kunden kündigt für den 1. Mai eine Preiserhöhung von 19,95 € auf 20,94 € (+ 4,96 Prozent) an.

Alle bekannten Preiserhöhungen liegen unter der Marke von 5 Prozent. Denn diese 5-Prozent-Hürde nennt Puyr in den AGB als zulässige Preiserhöhung im laufenden Vertrag. Eine solche Preiserhöhung seit laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einmal pro Jahr zulässig. Ähnliche Klauseln weisen auch die AGB von anderen Kabelanbietern wie z.B. Unitymedia oder dem Pay-TV-Anbieter Sky vor.

Kein Hinweis auf Sonderkündigungsrecht

Aufgrund der genannten Klausel fehlt in allen Schreiben auch ein Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht. Dieses räumt Pyur nur ein, wenn die Preiserhöhung die Hürde von 5 Prozent übersteigt. In den AGB heißt es unter Punkt 5.11:

Sollte eine Entgelterhöhung gemäß Ziffer 5.10 mehr als 5% des im Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Entgelts betragen, so ist der Kun-de berechtigt, den Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistungen vorzeitig innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Entgelterhöhung zu kündigen.

Allerdings sind solche Preisanpassungen nicht in jedem Fall rechtmäßig bzw. unbegründet. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen Telekommunikationsanbieter die Preiserhöhung aussetzen oder Differenzbeträge erstatten mussten.

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Eine Antwort

  1. Don Lorenzo Antworten
    12. März 2019 at 16:35

    Eine unverschämtheit wärend laufendem Vertrag eine Preisanpassung anzukündigen!
    Widerspruch eingelegt!

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