Streaming-Abos & DSL-Verträge fristlos kündigen – So geht´s

Die Laufzeit eines Streamingabos oder DSL-Vertrags kann ein Ärgernis sein. Dabei gibt es einen Trick, mit dem Kunden unter Umständen schneller und vor allem fristlos aus einem Vertragsverhältnis mit Internet- und Steaminganbietern herauskommen. Dreh- und Angelpunkt ist der gesetzlich vorgeschriebene „Kündigungsbutton“. Wie der Trick funktioniert und wann er nutzbar ist, erklären wir hier.

Streaming-Abos und Co.mit Kündigungsbutton

Wer sich für ein Streaming-Abo, einen DSL-Vertrag oder ähnliches entscheidet, stimmt in der Regel eine gewissen Laufzeit zu. Ob 1 Monat, 12 Monate oder gar 24 Monate – einmal gebucht gibt es kaum eine Chance, vor Ablauf der Laufzeit aus dem Vertrag herauszukommen. Denn eine fristlose sofortige Kündigung ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen und bei groben Fehlern durch den Anbieter möglich. Dennoch gibt es mitunter einen Trick, mit dem Kunden Verträge trotzdem fristlos kündigen können. Und der hat mit dem sogeannten „Kündigungsbutton“ zu tun. Zusammengefasst hat das die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Böse.

Kündigung mft

Einen solchen müssen viele Onlineanbieter seit Juli 2022 von Rechtswegen bereitstellen. Denn seitdem gelten verbesserten Verbraucherrechte, die die Kündigung von online buchbaren Dauerschuldverhältnissen ebenso einfach wie die Bestellung machen sollen. Geregelt ist das Ganz in §312k des BGB. Dort heißt es:

„Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Webseite abschließbaren Vertrags […] über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann. Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss den Verbraucher unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen […].“

Das gilt für alle Verträge, die online buchbar sind und im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses geschlossen werden. Darunter fallen Streaming-Abos, DSL- und Internetvrträge, Handytarife, digitale Abos, Zeitschriften-Abos und ähnliches. Lediglich Verträge, die Finanzdienstleistungen betreffen oder bei denen das Gesetz zur Kündigung mehr als die Textform vorsieht, sind ausgenommen. Bei Streaming-Abo, Internet- und Handyvertrag, Zeitschriften- oder Zeitungsabo und Co. reicht jedoch die Textform (Das heißt: Ein formloses Schreiben ohne Unterschrift).

Fristlose Kündigung von Streamingdiensten, Internettarifen und Co.

Für Kunden bedeutet das, dass sie ihre Verträge einfach und unkompliziert auf der Webseite des Anbieters kündigen können und keine umständliche Briefpost nutzen müssen. Eine Unterschrift ist nicht notwendig. Genau diese einfache Kündigungsoption bietet jedoch einige Fallstricke für die Anbieter, die dazu führen können, dass eine fristlose Kündigung des Vertrages möglich wird. Denn das Gesetz ist sehr streng damit, wie Kündigungsbutton, -seite und Co. bereitgestellt werden muss. Anbietern, die dagegen verstoßen, droht nicht nur eine Abmahnung von Wettbewerbern und Verbrauchschützern, sondern auch das Erlöschen der Kündigungsfristen und Laufzeiten von Kunden.

Ganz konkret wird das in §312k Absatz 6 geregelt. Dort ist festgelegt, dass Kunden „jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen“ können, wenn „die Schaltflächen und Bestätigungsseute nicht entsprechend“ der Vorgaben zur Verfügung gestellt werden. Diese Vorgaben wiederum sind in §312k Absatz 1 und 2 geregelt. Doch was heißt das genau?

Kündigungsbutton und Co. – Das sind die rechtliche Vorgaben

  • Ein Kündigungsformular („Bestätigungsseite“) muss online verfügbar sein  – und zwar ständig unmittelbar und leicht erreichbar
  • Zudem ist ein Button mit der Aufschrift „jetzt kündigen“ oder vergleichbar Pflicht, der leicht zu erkennen, gut lesbar und unkompliziert nutzbar ist
  • Es gibt weitere Regeln, die jedoch vorrangig für den Anbieter relevant sind

Sobald eine dieser Regeln jedoch nicht eingehalten wird, kann das für Kunden bedeuten, dass sie sich nicht mehr an ihre Laufzeit und Kündigungsfrist halten müssen. Es lohnt sich also, die Webseite des Anbieters genauer zu untersuchen und zu prüfen, ob sich beim Kündigungsformular oder -Button nicht ein Fehler eingeschlichen hat.

Online-Dienste fristlos kündigen – So geht's

Wer einen Online-Dienst fristlos kündigen möchte, sollte sich also auf die Suche nach Fehlern bei der Online-Kündigung machen. Dabei gibt es typische Fehler, die auf den Webseiten der Anbieter häufig vorkommen. Das sind zum Beispiel:

  • Kündigungsformular ist nicht direkt verfügbar  und nur versteckt zu finden
  • Kündigungsseite ist nur mit Login erreichbar
  • Verwirrende Gestaltung – zum Beispiel Aufforderung zu einem Anruf oder andere Vorgänge zur Rückgewinnung, die keine direkte Kündigung ohne Bedingung zulassen oder so wirken, als seien sie für eine erfolgreiche Kündigung notwendig 
  • Unnötige Pflichtangaben, die nicht in §312k Absatz 2 BGB vorgesehen sind
  • Unklare oder irreführende Beschriftung des Buttons oder der Schaltfläche, um die Kündigung abzusenden (siehe §312k Absatz 2 Satz 2)

Macht der Anbieter einen dieser Fehler (oder einen anderen, der den Vorgaben des §312k widerspricht) haben Kunden das Recht auf eine fristlose Kündigung. Diese ist ebenso formlos möglich wie die ordnungsgemäße Kündigung, sollte jedoch per Mail oder Post verschickt werden. Die Kündigungsseiten der Anbieter  bergen hier die Gefahr, dass die Kündigung wie eine reguläre Kündigung zum Ende der Laufzeit behandelt wird. Es ist zudem ratsam, auf die rechtliche Grundlage für die fristlose Kündigung zu verweisen. Zum Beispiel mit diesem Vordruck:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag [bitte relevante Vertragsdaten einsetzen] gem. § 312k Abs. 6 BGB außerordentlich und fristlos.

Mit freundlichen Grüßen, [bitte Name des Vertragspartners einsetzen]

Leider gibt es keine Garantie dafür, dass der Anbieter die fristlose Kündigung auch akzeptiert. Stellt der sich quer und lehnt die Kündigung auf Grundlage des Paragrafen ab oder verneint Fehler im Kündigungsformular, besteht oft nur die Möglichkeit, den rechtlichen Weg einzuschlagen. Dennoch ist der Versuch lohnenswert, denn oft scheuen die Anbieter die rechtliche Auseinandersetzung, die schnell zu einer Abmahnung oder Strafe führen kann. 

FAQ zur fristlosen Kündigung von Streamingdiensten und Co.

Kann ich Streamingdienste fristlos kündigen?

Online-Dienste und -Abos wie die von Streamingdiensten, Internetanbietern und Co. sind in der Regel für die Dauer einer Laufzeit geschlossen und lassen sich nicht fristlos kündigen. Einen Trick gibt es jedoch, nämlich dann, wenn der Anbieter gegen rechtliche Vorgaben bei der Bereitstellung einer Kündigungsseite verstößt. Wie das genau funktioniert und was es dabei zu beachten gilt, erklären wir im Ratgeber.

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Wie kündige ich fristlos?

Eine fristlose Kündigung ist ebenso unkompliziert in Textform per Mail oder Kontaktformular möglich wie eine reguläre Kündigung. Allerdings ist die fristlose Kündigung an Vorgaben gebunden und nur in bestimmten Fällen zulässig. Eine Option stellen Fehler bei Kündigungsbutton und Co. dar. Wie das funktioniert, erklären wir Ratgeber ausführlich.

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Ist eine fristlose Kündigung immer möglich?

Nein, eine fristlose Kündigung ist in der Regel nur dann möglich, wenn grobe Verstöße oder Fehler seitens des Anbieters nachweisbar sind. Dazu zählen jedoch auch Fehler bei der Bereitstellung von Kündigungsbuttons und Co. 

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