Urteil: Sky versteckt Kündigungsbutton – Sonderkündigung möglich

Um Verträge schnell und unkompliziert kündigen zu können, müssen Unternehmen Kindigungsbuttons zur Verfügung stellen. Bei Sky ist dieser nur versteckt zu finden und verstößt damit gegen geltendes Recht. Das hat dem Pay-TV-Anbieter nun eine Schlappe vor Gericht eingebracht.

Kündigungsbutton für die schnelle Kündigung

Die seit einigen Jahren geltende Vereinfachung der Kündigung soll Verträge ebenso schnell kündbar machen, wie Kunden sie im Internet abschließen können. Dabei stellt der Gesetzgeber klare Regeln an den Kündigungsbutton und wie einfach er zu finden sein muss. Der Pay-TV-Anbieter Sky hat einem Gerichtsurteil zufolge gegen diese Vorgaben verstoßen und den Button zu schwer zugänglich gemacht. Darüber berichtet die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Böse und nimmt Bezug auf ein Urteil des Landgerichts München I.

Im vorliegenden Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt, weil Sky den Kündigungsbutton bzw. die Webseite zur Kündigung nur versteckt zugänglich gemacht hat. Dabei ist in § 312k Abs. 2 BGB klar geregelt, wie die Kündigung online möglich sein muss: leicht und unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. Im Falle von Sky war das jedoch nicht der Fall. Das fanden sowohl die Verbraucherschützer als auch das Gericht, dass sich unter dem Aktenzeichen 12 O 4127/23 anschloss.

Sky verstößt gegen Kündigungsbutton

Um zur Unterseite für die Kündigung zu gelangen, müssen  Sky Kunden bis Dato mehrere Schritte gehen, die dem Grundsatz „leicht und unmittelbar“ laut Gericht entgegenstehen. Darüber hinaus versteckt Sky den Link zur Kündigung auch noch in einer Liste mit über 50 Links, aus denen sich Kunden den passenden erst einmal heraussuchen müssen. Konkret sind derzeit (Stand: 21.11.2023) diese Schritte bis zur Kündigung notwendig:

  • Sky Webseite aufrufen und ganz nach unten scrollen
  • Auf den Link „Weitere Links einblenden“ klicken
  • Aus der sich nun öffnenden Liste mit mehr als 50 Einträgen den Menüpunkt „kündigen“ heraussuchen
  • Erst nach Klick auf „kündigen“ gelangen Kunden zur Übersichtsseite für die Kündigung

Bevor die Verbrauchrschützer Klage einreichten forderten sie Sky zur Unterlassung auf. Da das Unternehmen dem nicht nachkam, musste das Landgericht München I entscheiden. Kurios: In der Verhandlung musste den Angaben nach ein Richter erst einem anderem Richter zeigen, wie man zur Kündigung gelangt, da dieser sie selbst nicht auf der Sky Seite finden konnte. „Das war wirklich sehr unterhaltsam und zeigt, wie intransparent die Gestaltung ist“, so Dr. Matthias Böse.

Chance zur vorfristigen Kündigung bei Sky

Die umständliche Gestaltung des Kündigungsbuttons veranlasste die Richter dazu, Sky zur Unterlassung zu verurteilen. Zum einen empfanden die Richter die farbige Gestaltung kritikwürdig, zum anderen verstoße die Zwei-Klick-Lösung, durch die Nutzer zwei Klicks benötigen, um den Button überhaupt angezeigt zu bekommen, gegen geltendes Recht.

Foto von Kelly Sikkema auf Unsplash

Für Sky Kunden könnte das eine vorfristige Kündigungsmöglichkeit bedeuten. Denn so lange Sky bei Darstellung des Kündigungsbuttons gegen die Vorgaben verstößt, können Kunden von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Über diese Option haben wir bereits hier berichtet. Dabei empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Böse die Kündigung zeuitnah zu erklären und dabei auf das Urteil zu verweisen. Zum Beispiel durch:

Außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 312k Abs. 6 BGB unter Verweis auf LG München I, Urt. v. 16.11.2023, 12 O 4127/23

Zwar will Sky gegen das Urteil Berufung einlegen, sollte die nächste Instanz das Urteil jedoch bestätigen, können Kunden früher aus ihrem Vertrag raus. Und zwar zum Zeitpunkt der Kündigung und damit auch rückwirkend. Eine zeitnahe Kündigung sichere die Ansprüche und schütze zudem davor, dass Sky die Gestaltung der Webseite schnell ändert, sobald die juristische Entscheidung final ausfällt.

Kommentar zum Urteil gegen Sky

carmen

Dass Unternehmen nicht davon begeistert sind, wenn Kunden kündigen, liegt auf der Hand. Dass Kunden mit dem Kündigungsbutton seit einiger Zeit besonders einfach kündigen können und nicht mehr die Hürde des Briefes oder Faxes gehen müssen, dürfte viele Anbieter zusätzlich verärgern. Es Kunden jedoch besonders schwer zu machen, den Kündigungsbutton zu finden, und sie nur über verschlungene Weg zum Ziel zu führen, verstößt gegen geltendes Recht. Besonders Sky Kunden hab und hatten es schwer, online zu kündigen. Das Landgericht München I sah das ebenso und hat Sky eine Niederlage vor Gericht beschert. Für Kunden ein Pluspunkt, da sie so nicht nur schneller zu ihrem Recht kommen, sondern ggf. auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.

Carmen Kraneis

Fragen und Antworten zum Kündigungsurteil von Sky

Was hat das Landgericht München I entschieden?

Die Richter stimmten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu und verurteilen Sky zur Unterlassung. Das Unternehmen verstößt gegen die Regeln zur Erreichbarkeit des Kündigungbuttons und macht diesen zu schwer für Kunden auffindbar.

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Was können Sky Kunden nun tun?

Sky Kunden können von einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen. Da Sky gegen die gesetzlichen Regeln zum Kündigungsbutton verstößt, sind Laufzeiten von Verträgen und Tarifen hinfällig. Das heißt, Kunden können jederzeit kündigen und müssen sich nicht an Fristen halten. Zwar greift diese außerordentliche Kündigung derzeit noch nicht, da Sky Berufung einlegen will, wird jedoch wirksam, wenn die nächsten Instanzen dem Urteil aus München zustimmen. Die Kündigung gilt dann rückwirkend.

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Sollte ich jetzt bei Sky kündigen?

Wer den Sky Vertrag vorfristig beenden möchte und nicht länger an eine Laufzeit gebunden sein will, sollte jetzt kündigen und auf das Urteil verweisen (siehe oben). Zwar wird die Kündigung jetzt noch nicht wirksam, tritt jedoch (rückwirkend) in Kraft, sollten sich die nächsten Instanzen der Ansicht der Münchner Richter anschließen. Wer mit Sky zufrieden ist und den Pay-TV-Anbieter weiterhin nutzen will, muss hingegen nicht aktiv werden.

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